Alltagsbienen · Alltagshilfe & Betreuung in Achim, Oyten, Thedinghausen, Langwedel, Verden und Ottersberg04202 7651014 · 0151 40054435 · info@alltagsbienen.de
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Unterstützung im Alltag

Umwandlungsanspruch – mehr Spielraum für Alltagshilfe

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Teil ungenutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Die Alltagsbienen unterstützen Menschen in Achim, Oyten und Thedinghausen bei Aufgaben, die im Alltag schwerer fallen können. Unser Angebot ist auf praktische Entlastung, Begleitung und den Erhalt von Selbstständigkeit ausgerichtet.

  • Unterstützung im Haushalt und Alltag
  • Einkäufe, Besorgungen und Erledigungen
  • Begleitung, Gesellschaft und gemeinsame Aktivitäten
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Wichtig: Wir bieten keine körperbezogene Pflege und keine medizinische Behandlungspflege an.

Unverbindlich anfragen
Alltagsbegleitung und Alltagshilfe durch die Alltagsbienen

Wichtig zu wissen

Unterstützung mit klarer Abgrenzung

Was die Alltagsbienen auszeichnet

Die Alltagsbienen bieten praktische Unterstützung im Alltag. Im Mittelpunkt stehen praktische Alltagshilfe, Begleitung, Gesellschaft und die Entlastung Angehöriger.

Keine klassische Pflege

Körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege gehören nicht zum Angebot. Die Alltagsbienen unterstützen dort, wo Hilfe im Alltag und bei der sozialen Teilhabe gebraucht wird.

Transparent planen

Der reguläre Stundensatz beträgt 38 €. Zusätzlich kann eine Anfahrtspauschale von 6,50 € anfallen. Welche Kosten über die Pflegeversicherung genutzt werden können, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Pflegeversicherung

Welche Finanzierungsmöglichkeiten können bestehen?

Bei häuslicher Pflege können – abhängig von Pflegegrad, Leistung und Voraussetzungen – unter anderem Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Umwandlungsanspruch relevant sein.

Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zu Kosten & Pflegekasse.

Kosten & Pflegekasse

Weitere Informationen

Passende Themen

FAQ

Häufige Fragen

Wer kann den Umwandlungsanspruch nutzen?

Grundsätzlich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie viel kann umgewandelt werden?

Bis zu 40 % des monatlichen Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen können unter Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Ist das dasselbe wie der Entlastungsbetrag?

Nein. Der Umwandlungsanspruch und der Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Leistungswege.

Persönlich sprechen

Entlastung beginnt mit einem Gespräch.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam, was im Alltag gebraucht wird.

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